Bitte geben Sie, falls Sie in Hamburg wohnen, zusätzlich den Stadteil an, in dem Sie wohnen. Wenn Sie außerhalb von Hamburg wohnen, entfällt die Angabe des Stadtteils.
Bitte wählen Sie "nicht zutreffend", wenn Ihre Dienststelle hier nicht aufgeführt ist.
Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse. Dorthin erhalten Sie nach Abschluss dieses Online-Dienstes eine E-Mail mit dem ausgefüllten Antrag und Hinweise zu weiteren Schritten.
Bitte geben Sie hier die Telefonnummer an, unter der Sie während Ihrer Dienstzeit am besten zu erreichen sind.
Falls Sie ins Ausland reisen, nennen Sie bitte auch das Land, in welches Sie reisen.
Bitte erläutern Sie hier den dienstlichen Anlass der Reise.
Falls Ihnen bereits Einladungen, Seminarprogramme oder ähnliche Unterlagen vorliegen, laden Sie diese hier bitte hoch. Die Unterlagen gelten als zahlungsbegründende Unterlage zu der Reise.
Beachten Sie: Wenn die Verlängerung der Dienstreise aus privaten Gründen 5 Werktage überschreitet, können die anfallenden Reisekosten (bspw. Bahntickets) nicht erstattet werden.
Beachten Sie: Wenn die Verlängerung der Dienstreise aus privaten Gründen 5 Werktage überschreitet, können die anfallenden Reisekosten (bspw. Bahntickets) nicht erstattet werden.
Bitte geben Sie hier an, welche Verkehrsmittel Sie für die Dienstreise nutzen wollen. Beachten Sie bei der Bahn, dass Fahrten der 1. Klasse maximal in der Höhe erstattet werden können, die für eine Fahrt mit der 2. Klasse anfallen würden.
Hierzu zählen HVV-Karten, Jobtickets usw.
Bitte geben Sie beim DB-Abo bzw. DB-Ticket an, für welche Haltestellen diese Karte gilt.
Bitte geben Sie hier das PSP-Element an, auf das die Reise gebucht werden soll. Das entsprechende PSP-Element können Sie bei Ihrer Amtsleitung bzw. der Assistenz erfragen.
Bitte erläutern Sie, wer für die Kosten Ihrer Reise aufkommt.
Ergänzen Sie hier bei Bedarf weitere Informationen oder auch mündliche Absprachen mit der Reisestelle, die im Rahmen dieses Vorgangs getroffen wurden.
Informationen zum Reisekostengesetz finden Sie im Sharepoint der Reisestelle: Link