Bitte geben Sie Firma, Ansprechpartner und Kontaktdaten für die Erfassung in der Vergabedokumentation ein.
Die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen über ein Kostenvolumen von 25.000 € hinaus ist der Behördenleitung zur Zustimmung vorzulegen (siehe SharePoint „Verfügungen“).
Es ist der Nettoauftragswert anzugeben. Am Ende des Antrags können Sie die Kostenschätzung als Anlage anhängen.
Bitte angeben, wenn das PSP-Element bereits vorliegt.
Beispiele: Wurde bereits die Teilleistung einer Gesamtmaßnahme ausgeschrieben? Wurde die gleiche Leistung schon einmal ausgeschrieben? Besteht ein Rahmenvertrag? Vertragslaufzeit? Wenn die Beschaffung durch die Beschaffungsstelle erfolgt ist, bitte Angabe der Vergabenummer(n).
Aufträge sind in Teillose (aufgeteilt in der Menge) oder Fachlose (getrennt nach Art oder Fachgebiet) zu vergeben. Ein Losverzicht ist nur zulässig, sofern wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Ist eine Unterteilung des Auftrages in Lose nicht sinnvoll, sind die Hauptgründe für diese Entscheidung in der Vergabedokumentation anzugeben. Teilen Sie Ihre Gründe im Freitextfeld mit oder senden uns diese Information separat.
Bitte geben Sie die weiteren Zuschlagskriterien mit prozentualer Angabe der Gewichtung an, z. B. Erfahrungen, Qualität, Ästhetik, Zugänglichkeit, Liefer- und Ausführungsfristen u.ä. Zur Auswertung dieser Kriterien wird eine Bewertungsmatrix von der Beschaffungsstelle zur Verfügung gestellt.
Nebenangebote sind Alternativlösungen, die mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen müssen. Sollen Nebenangebote zugelassen werden, müssen Mindestanforderungen festgelegt und regelhaft neben dem Preis weitere Wertungskriterien als Zuschlagskriterien festgelegt werden.
Sofern zur Angebotsabgabe bereits geeignete Unternehmen ausgewählt wurden, kann eine Bieterliste am Ende des Beschaffungsantrages hochgeladen werden. Wenn „ja“, benötigen wir einen Vermerk zur Eignungsprüfung. Bei Öffentlichen Ausschreibungen oder Verfahren mit Teilnahmewettbewerb wählen Sie „nein“, da die Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben werden.
z. B. bei Printprodukten oder Werbemitteln im Rahmen eines Vergabeverfahrens; nähere Informationen im SharePoint unter dem Stichwort "Umweltleitfaden" oder "nachhaltige Beschaffung": Link zum Sharepoint
Seit dem 06.10.2012 gilt das HmbTG. Hierzu wurde Hamburg weit ein Informationsregister (Transparenzportal) eingerichtet. Die Entscheidung, ob der Vertrag dem HmbTG unterliegt und ggf. die Veröffentlichung des Vertrages oder der Studie/des Gutachtens im Transparenzportal erforderlich ist, trifft das zuständige Fachamt.
Die Angebotsfrist muss angemessen sein, i.d.R. nicht unter 10 Tagen. Wahlweise können Sie auch einen Wunschtermin zur Submission angeben. Bei der Länge der Angebotsfrist ist insbesondere der zusätzliche Aufwand für die Besichtigung von Baustellen oder die Beschaffung bzw. umfassende Erstellung von Unterlagen für die Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen.
Hier können Sie noch eine Nachricht an uns eingeben, z. B. mitteilen, welche Verfahrensart Sie in Erwägung ziehen.