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Versand von Bescheiden
Da Sie ein digitales Antragsformular nutzen, gehen wir davon aus, dass Sie den abschließenden Bescheid ebenfalls digital erhalten wollen.
Daher möchten wir Ihnen den Bescheid über die Zustimmung im Einzelfall bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigung per E-Mail schicken. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Vesand per E-Mail unverschlüsselt erfolgt. Der Versand des Gebührenbescheids würden wir unabhängig davon weiterhin in Schriftform erfolgen.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, den Antrag auf dem Schriftweg einzureichen. Dann erhalten Sie alle Bescheide auch auf dem Schriftweg.