Informationen zu diesen Online-Dienst und Bedienung
Mit diesem Online-Dienst können Sie die Meldepflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Sinne des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes §17 Absatz 1 erfüllen. Weitere Informationen zur Nachweispflicht finden Sie hier: Klimaschutzgesetz auf hamburg.de
Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben einzutragen. Wenn Sie die benötigten Informationen eingegeben haben, kommen Sie mit "Weiter" am Ende der Seite auf die nächste Seite.
Falls Fehler bei der Eingabe aufgetreten sind, erscheint automatisch ein rotes Hinweisfeld auf der Seite. Prüfen Sie dann bitte, ob alle Angaben korrekt oder alle Felder ausgefüllt sind.
Bitte beachten: Sie können keine Seiten überspringen! Sie können bereits besuchte Seiten jedoch über das linke Menü erneut aufrufen.
Bevor Sie weitergehen
Sie möchten nachweisen, dass die Pflicht für Sie entfällt? Dazu gehen Sie bitte auf die Internetseite hamburg.de/klimaschutzgesetz. Dort ist das Ausnahme-Formular unten im Downloadbereich abrufbar.
Für alle Nachfragen oder wenn Sie melden möchten, dass Sie ersatzweise eine Quartierslösung nutzen, bitten wir Sie, uns eine E-Mail zu schreiben und Ihren Fall zu erläutern. Die E-Mail schreiben Sie an: klimaschutzgesetz-hamburg@bukea.hamburg.de.
Wenn Sie Ihren Nachweis einreichen möchten, halten Sie bitte folgende Dokumente zum Hochladen bereit:
- Nachweise über die ausgeführten technischen Arbeiten mit Kontaktdaten des Unternehmens, welche diese umgesetzt hat.
- Wenn zutreffend: Nachweis über den Kauf von Biomethan oder Bioöl
- Wenn zutreffend: Nachweis vom Wärmenetzbetreiber.
- Wenn zutreffend: Erste Seite des individuellen Sanierungsfahrplans.
- Wenn zutreffend: Berechnung der Energieeinsparungen durch Dämmungsmaßnahmen.
Hinweise zum Ablauf
Auf den folgenden Seiten werden Sie gebeten, zu beschreiben, wie Sie die Pflicht erfüllen. Mit den Informationen, die Sie eintragen, berechnet der Online-Dienst automatisch, ob Sie die Pflicht erfüllt haben. Bitte beachten Sie, dass Sitzungen nach etwa 10 Minuten abgebrochen werden, wenn die Seite nicht bedient wird. Klicken Sie in dem Fall unten auf "unterbrechen", um Ihren Zwischenstand zu sichern.
Ihre Angaben verteilen sich auf mehrere Seiten. Die Informationen zur neuen Heizung werden hier in verschiedenen "Modulen" gesammelt. Wenn Sie zum Beispiel Solarthermie zusammen mit einer Gasheizung angeben, werden wir die Angaben in den Modulen "Solarthermie" und "Gasheizung" auswerten. Für jedes Modul wird berechnet, wie viel Prozent Erneuerbarer Energien in diesem Modul genutzt werden. Wenn Sie alle Eintragungen gemacht haben, erhalten Sie auf der Seite "Auswertung" eine Übersicht, wie sich die Anteile auf die Module aufteilen und wie viel Prozent Sie insgesamt erreicht haben. Die Auswertung für ein Modul sieht zum Beispiel so aus:
Auswertung für das Modul Solarthermie |
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Der Anteil Erneuerbarer Energien beträgt in diesem Modul 17.8 Prozent. |
Auswertung für das Modul Gasheizung |
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Der Anteil Erneuerbarer Energien beträgt in diesem Modul 0 Prozent. |
Wenn die Anteile zusammen mindestens 15 Prozent erreichen, gilt die Pflicht als erfüllt. Dies wird anschließend in unseren internen Systemen gespeichert.
Falls Sie die Marke von 15 Prozent nicht erreichen, gilt die Pflicht nicht als erfüllt. Bitte überprüfen Sie dann zuerst, ob Ihnen eventuell Fehler bei Ihren Angaben unterlaufen sind.
Falls Ihre Angaben richtig sind und dennoch die Marke von 15 Prozent nicht erreichen, müssen Sie weitere Maßnahmen ergreifen, um die Marke zu erreichen.
Wenn das erfolgt ist, können Sie den Online-Dienst wieder aufrufen. Um nicht alle Angaben erneut einzutragen, können Sie unten auf "unterbrechen" klicken, um Ihre Daten zu speichern.
Am Ende des Online-Dienstes erhalten Sie in allen Fällen eine PDF mit Ihren Angaben zum Download.
Hinweise zu Eingabewerten und Zahlen
Um die oben genannten Werte berechnen zu können, tragen Sie im weiteren Verlauf auch Zahlen ein, zum Beispiel für die Leistung der Heizungsanlage. Um fehlerhafte Eingaben oder Berechnungen zu vermeiden, können bei den meisten Abfragen zu Zahlen nur ganze Zahlen ohne Nachkommastelle angegeben werden. In sinnvollen Ausnahmen (z.B. bei der Eingabe der Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe) können Sie eine Nachkommastelle eintragen.
Falls eine Eingabe fehlerhaft ist, können Sie eine von zwei verschiedenen Fehlermeldungen bekommen:
- Bitte geben Sie hier nur Ziffern ein: Das Feld lässt keine Nachkommastellen zu.
- Der eingegebene Wert wurde automatisch gerundet. Bitte prüfen Sie den Wert: Sie haben mehr als eine Nachkommastelle eingegeben. Kontrollieren Sie den gerundeten Wert und ändern Sie den Wert gegebenenfalls.
Hinweise zur Auswertung
Wir versuchen, alle denkbaren Kombinationsmöglichkeiten zur Erfüllung der Pflicht zu erkennen und automatisch berechnen zu lassen. Wenn ein Modul zur Pflichterfüllung beiträgt, wird die Auswertung den Prozentsatz entsprechend anzeigen, zum Beispiel 5 Prozent. Falls einige Bedingungen nicht erfüllt sind, wird das in der Auswertung mit "0 Prozent" angezeigt. Weil das Gesetz viele Technologien und Kombinationsmöglichkeiten zur Pflichterfüllung zulässt, kann es passieren, dass wir einen Fall noch nicht in der Berechnung berücksichtigt haben. Deshalb könnte es in Ausnahmefällen dazu führen, dass Ihre eigenen Berechnungen von unseren abweichen. In einem solchen Fall kontaktieren Sie uns bitte unter der hier angegebenen Email-Adresse. Wenn Sie Fragen zur Auswertung haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: klimaschutzgesetz-hamburg@bukea.hamburg.de.
Datenschutz
Die Informationen zum Datenschutz finden Sie unter folgenden Link: Informationspflichten bei der Erhebung von personenbezogenen Daten